Ergänzung der Badeordnung des Freibades Schönau unter
Pandemiebedingungen
1. Diese Ergänzung gilt zusätzlich zur Badeordnung des Freibades Schönau vom15.05.2012 und ist
verbindlich, sie ändert die bisherigen Regelungen und führt weitere behördliche Anweisungen ein,
die dem Infektionsschutz der Schwimmbadbesucher dienen. Die Badeordnung sowie diese
Ergänzungen werden Vertragsbestandteil der Nutzung
2. Dieses Schwimmbad wird im Verlauf einer sich abschwächenden Pandemie wieder betrieben. Es ist
also notwendig, weitere Ansteckungen zu vermeiden. Darauf haben wir uns in der Ausstattung des
Bades und der Organisation des Badebetriebes eingestellt. Diese Maßnahmen sollen der Gefahr von
Infektionen soweit möglich vorbeugen.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist es aber zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer
Eigenverantwortung – gegenüber sich selbst und anderen – durch Einhaltung der
Regelungen der Badeordnung gerecht werden.
Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch unser Personal oder weitere
Beauftrage beobachtet, diese Personen werden im Rahmen des Hausrechts tätig.
Allerdings ist lückenlose Überwachung nicht möglich.
§ 1: Allgemeine Grundsätze und Verhalten im Bad
(1) Betreten Sie den Beckenumgang nur unmittelbar vor der Nutzung
(2) Abstandsregelungen sind zu beachten
(3) Verlassen Sie das Schwimmbecken nach dem Schwimmen unverzüglich
(4) Verlassen Sie das Freibad nach der Nutzung unverzüglich und vermeiden Sie
Menschenansammlungen vor der Tür/an den Parkplätzen
(5) Der Verzehr von Speisen ist nur auf dafür geeigneten Flächen gestattet(auch auf der
Liegewiese)
(6) Anweisungen des Personals und weiterer Beauftragter ist Folge zu leisten
(7) Nutzer, die gegen diese Ergänzung der Badeordnung verstoßen, können des Bades
verwiesen werden
(8) Falls Teile des Bades nicht genutzt werden können, wird im Kassenbereich darauf
schriftlich aufmerksam gemacht
§ 2 Allgemeine Hygienemaßnahmen
(1) Personen mit einer bekannten/nachgewiesenen Infektion durch das Coronavirus ist
der Zutritt nicht gestattet, dies gilt auch für Badegäste mit Verdachtsanzeichen
(2) Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich(Handhygiene)
(3) Nutzen Sie die Handdesinfektionsstationen im Bad
(4) Husten und Niesen Sie in ein Taschentuch oder alternativ in die Armbeuge
(5) Duschen Sie vor dem Baden und waschen sie sich gründlich mit Seife
(6) Masken müssen nach den behördlichen Vorgaben in den gekennzeichneten Bereichen
getragen werden
§ 3 Maßnahmen zur Abstandswahrung
(1) Halten Sie in allen Räumen die aktuell gebotenen Abstandsregeln (z. B. 2er-Regelung,
Abstand 1,5 m) ein. In den gekennzeichneten Räumen bzw. an Engstellen warten Sie, bis
die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist.
(2) Duschbereiche dürfen immer nur von einer Person betreten werden
(3) In den Schwimm- und Badebecken gibt es Zugangsbeschränkungen. Beachten Sie bitte
die ausgestellten Informationen und die Hinweise des Personals.
(4) In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt
werden. Vermeiden sie Gruppenbildungen, insbesondere am Beckenrand
(5) Wenn Bahnleinen gespannt sind, muss jeweils in der Mitte der Bahn geschwommen
werden. Jede Bahn darf nur in eine Richtung genutzt werden
(6) Achten Sie auf die Beschilderungen und Anweisung des Personals.
(7) Planschbecken dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie
Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer
Kinder verantwortlich.
(8) Vermeiden Sie auf dem Beckenumgang enge Begegnungen und nutzen Sie die gesamte
Breite zum Ausweichen.
(9) Vermeiden Sie an Engstellen (Durchschreitebecken, Duschen oder Verkehrswegen)
enge Begegnungen und warten Sie ggf., bis der Weg frei ist.
(10) Halten Sie sich an die Wegeregelungen (z. B. Einbahnverkehr), Beschilderungen und
Abstandsmarkierungen im Bad.
Schönau, den 15.5.2020
Der Vorstand der Schwimmbadfreunde Schönau e.V.